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Kreisjugendring Rems-Murr e. V.
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… und das gibt es auch noch

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Bürgerversammlung:

Hier darfst du bei wichtigen Gemeindeangelegenheiten mitreden. Die Gemeindeordnung bestimmt, dass einmal im Jahr, bei Bedarf auch öfter, eine Bürgerversammlung abgehalten wird. Organisiert wird diese Versammlung von der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.

Wenn du oder andere finden, dass ein bestimmtes Thema auf einer Bürgerversammlung durchgesprochen werden soll, dann kann diese Bürgerversammlung beantragt werden. Je nach Größe eurer Stadt bzw. Gemeinde muss eine bestimmte Anzahl von Bürgern diesen Antrag, auf dem das Thema der Bürgerversammlung angegeben ist, unterschreiben.
Damit aber noch nicht genug, denn jetzt entscheidet erst der Gemeinderat, ob dieser Antrag zulässig ist. So soll verhindert werden, dass extra eine Bürgerversammlung durchgeführt wird, für ein Thema, das innerhalb des letzten Jahres schon einmal Thema bei der Bürgerversammlung war.
Wenn der Antrag zulässig ist, muss die Bürgerversammlung innerhalb von drei Monaten nach Eingang des Antrags stattfinden.
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Bürgerantrag:

Wenn du erreichen möchtest, dass dein Gemeinderat ein bestimmtes Thema behandelt, dann kannst du hierzu einen Bürgerantrag stellen. Wichtig ist, dass auch wirklich der Gemeinderat für dieses Thema zuständig ist und auch entscheiden darf. Ein Beispiel hierfür wäre, dass das örtliche Schwimmbad nicht geschlossen wird.
Ausgenommen von Bürgeranträgen sind:

  • allgemeine politische Fragen
  • Themen, über die der Bürgermeister entscheidet
  • innere Organisation der Gemeinde, Haushaltssatzung, Jahresrechnung, Rechtsverhältnisse der Gemeinde
  • Bauleitpläne und örtliche Bauvorschriften

Wenn zu einem bestimmten Thema bereits ein gesetzlich bestimmtes Beteiligungs- oder Anhörungsverfahren (kompliziertes Amtsdeutsch: gemeint ist, dass es zu dem Thema z.B. schon eine Bürgerversammlung gibt) dann kann kein Bürgerantrag mehr zu demselben Thema gestellt werden.
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Bürgerbegehren:

Bestimmte Themen, für die der Gemeinderat zuständig ist, können in bestimmten Fällen von den Bürgern selbst durch einen Bürgerentscheid entschieden werden.
Ein Bürgerentscheid kann entweder vom Gemeinderat mit einer Zweidrittelmehrheit entschieden werden, oder, die Bürger verlangen in einem Bürgerbegehren einen Bürgerentscheid.
Das Bürgerbegehren muss von mindestens zehn Prozent aller wahlberechtigten Bürger der Gemeinde mit ihrer Unterschrift unterstützt werden. Wenn ein solches Bürgerbegehren eingereicht wird, prüft der Gemeinderat, ob das Begehren die entsprechenden Voraussetzungen (Infos hierzu bekommt ihr z.B. beim Serviceportal des Landes Baden-Württemberg) erfüllt und leitet dann die Durchführung eines Bürgerentscheides ein. Der Bürgerentscheid findet nur dann nicht statt, wenn der Gemeinderat in der Zwischenzeit beschließt, die im Bürgerbegehren festgelegten Forderungen durchzuführen.
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Bürgerentscheid:

Bei bestimmten Entscheidungen innerhalb einer Gemeinde können die Bürger selbst bestimmen, was passiert.
Vor dem Bürgerentscheid werden die Bürger über die Meinung des Gemeinderats und des Bürgermeisters zu diesem Thema informiert.
Durchgeführt wird der Bürgerentscheid an einem Sonntag. Die Forderung der Bürger wird so formuliert, dass sich eine Frage ergibt, der Bürger kreuzt dann auf den Stimmzetteln “Ja” oder “Nein” an. Es gibt eine Entscheidung wenn diese Frage mit einer Mehrheit der gültigen Stimmen (mindestens 25% der Stimmberechtigten) beantwortet wurde. Ein Bürgerentscheid ist in der Wirkung mit einem endgültigen Beschluss des Gemeinderats gleichgestellt. Innerhalb von drei Jahren kann ein Bürgerentscheid nur durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden.

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