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Kreisjugendring Rems-Murr e. V.
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Wählen und gewählt werden

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Wählen:

Bei der Kommunalwahl, der Bürgermeisterwahl und der Europawahl darf wählen, wer:

  • mindestens 18 Jahre alt ist
  • seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt (Hauptwohnsitz)
  • Deutscher im Sinne von Art. 116 des Grundgesetzes ist

oder

  • die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt

Bei der Bundestagswahl und der Landtagswahl darf wählen, wer:

  • mindestens 18 Jahre alt ist
  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt

Wer keinen deutschen Pass besitzt, darf nicht wählen, egal, aus welchem Land er stammt und wie lange er bereits in Deutschland lebt.
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Kandidieren:

Als Gemeinderat kandidieren darf, wer:

  • mindestens 18 Jahre alt ist
  • seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt
  • die deutsche Staatsbürgerschaft hat

oder

  • die Staatsbürgerschaft eines EU-Staates besitzt

Was in Deiner Gemeinde passiert willst du nicht nur anderen überlassen. Du kannst deine Ansichten überzeugend vertreten und  freust dich auch mal auf eine Diskussion.
Ebenso kannst du aber auch eine vielleicht mal “zähe” mehrstündige Sitzung überstehen,  dann ist eine Kandidatur im Gemeinderat genau das richtige für Dich!
Diese Voraussetzungen musst Du erfüllen:
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Dein Ziel: Gemeinderat

  • Du bist mindestens 18 Jahre alt,
  • hast seit mindestens drei Monaten Deinen Hauptwohnsitz in der Gemeinde,
  • hast die deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines EU-Staates.

Neugierig geworden? Bei “komm waehlen” wirst du optimal bei der Vorbereitung für eine Kandidatur unterstützt. Meld dich einfach!

Als Bürgermeister kandidieren darf, wer:

  • zwischen 25 und 65 Jahre alt sein
  • Kandidaten müssen nicht aus der Gemeinde stammen
  • gewählt wird, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält, also die absolute Mehrheit erreicht
  • bekommt kein Kandidat die absolute Mehrheit, findet eine Neuwahl statt, hier gewinnt dann der Bewerber mit der höchsten Stimmzahl, also die relative Mehrheit

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Ich  bin noch keine 18 darf ich nicht mitmachen? Doch du darfst!!!!

  • Auch wenn ihr (noch) nicht wählen dürft, seid ihr von der Politik betroffen, ihr habt also auch ein Recht auf eine Meinung
  • eure Meinung könnt ihr auch ohne zu wählen oder zu kandidieren vertreten fragt beim Gemeinderat oder Bürgermeister gezielt nach, stellt Wünsche und Forderungen auf, gewinnt Mitstreiter, engagiert euch in Vereinen, Jugendgruppen und Nachbarschaft usw.
  • in einigen Gemeinden gibt es Jugendgemeinderäte, da kann man auch unter 18 und als Nicht-EU-Ausländer wählen bzw. kandidieren
  • in allen Gemeinden gibt es Möglichkeiten sich z.B. ehrenamtlich zu engagieren, so könnt ihr auch etwas verändern
  • ihr habt auch die Möglichkeit Veranstaltungen wie z.B. Diskussionsrunden mit den Gemeinderäten bzw. anderen Politkern zu besuchen und sie dort anzusprechen
  • es gibt eine Onlinewahl für unter 18-jährige, die zählt zwar nicht, spiegelt aber trotzdem eure Meinung wieder

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